Nicht nur menschliche Organe, sondern auch Gewebe von Verstorbenen können transplantiert werden und die Lebensqualität der Empfänger verbessern - zum Beispiel können Patienten nach einer Hornhaut-Transplantation wieder sehen.
Die Transplantate werden zur Wiederherstellung des Augenlichts bei Patienten mit einer Hornhauttrübung benötigt, z.B. durch Infektionen, Arbeitsunfälle und Verletzung, oder für Kinder mit angeborener Hornhauttrübung.
Hier geht es um die Wiederherstellung der Bewegungsfähigkeit, Linderung von Schmerzen und die Verhinderung von Amputationen, z.B. nach Unfällen mit komplizierten Frakturen oder bei Knochentumoren.
Sie ermöglichen bei Patienten mit infizierten Kunstklappen (z.B. nach Aortenklappenersatz) oder verkeimten Gefäßprothesen noch eine Therapieoption und werden auch bei Kindern mit angeborenen Herzklappenfehlern transplantiert.
Bei schweren Verbrennungen, größeren Hautdefekten z.B. nach Krebsoperation oder nach einem Unfall kann durch Transplantation von Spender-Haut schnell eine Schmerzreduktion und Wiederherstellung der Funktion erreicht werden.
Prinzipiell kann JEDER nach seinem Tod Gewebe spenden - anders als bei der Organspende, denn Organe können nur von Menschen mit intaktem Kreislauf, aber bereits erloschener Hirnfunktion gespendet werden. Zur Sicherheit des Transplantat-Empfängers gibt es aber bestimmte medizinische Ausschlussgründe für eine Gewebespende, die das Gewebeteam vor der Spende sorgfältig prüft. Damit ist gewährleistet, dass ausschließlich sichere Transplantate übertragen werden.
Kommt ein Verstorbener für eine Gewebespende in Frage, klärt das Gewebeteam mit den Angehörigen, ob eine Spende im Sinne des Verstorbenen wäre. Außerdem wird besprochen, welche Gewebe gespendet werden können. Um dem Willen des Verstorbenen zu entsprechen, hilft es, wenn das Thema bereits zu Lebzeiten angesprochen wurde oder gar ein Spenderausweis vorhanden ist.
Haben Sie schon einmal mit Ihrer Familie darüber gesprochen, ob ein Spendewunsch besteht?
Wenn einer Spende zugestimmt wurde und keine medizinischen Ausschlussgründe vorliegen, entnimmt unser Gewebeteam unter Einhaltung von Hygienevorschriften und Qualitätskontrollen die entsprechenden Gewebe wie bei einer Operation.
Nach der Spende rekonstruiert das Gewebeteam den Körper des Verstorbenen - zum Beispiel werden gespendete Hornhäute sorgsam durch kleine Prothesen ersetzt. Dies gilt auch für andere Entnahmen, so dass keine entstellenden äußeren Veränderungen entstehen. Eine würdige Abschiednahme ist auch nach dem Eingriff jederzeit möglich.
Von der Bundesoberbehörde zugelassene und kontrollierte Hersteller bereiten die Gewebe auf und stellen daraus Transplantate her. Sie werden von gemeinnützigen Firmen ohne Gewinninteresse an Kliniken abgegeben - lediglich die entstandenen Kosten für Entnahme und Aufbereitung werden gedeckt. Augenhornhäute werden z.B. zumeist an Augenkliniken in der Augenhornhautbank zur Transplantation vorbereitet.
Dann stöbern Sie doch einmal in den weiteren Informationsquellen, die wir für Sie zusammengestellt haben. Ansonsten beantwortet Dr. Olaf Hellwinkel gern Ihre Fragen.